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	<title>Kommentare zu: Windkraftnutzung in Malsch</title>
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	<description>Offizielle Seite der Bürgerinitiative proNaturRaum Völkersbach - Malsch</description>
	<lastBuildDate>Sat, 25 May 2013 11:26:12 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: A. Schmiedke</title>
		<link>https://archive.pronaturraum.de/2012/09/06/windkraftnutzung-in-malsch/#comment-61</link>
		<dc:creator><![CDATA[A. Schmiedke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 15 Sep 2012 15:54:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://archive.pronaturraum.de/?p=466#comment-61</guid>
		<description><![CDATA[Windkraftnutzung in Malsch

Wie kann man eigentlich ohne Langzeitmessungen vor Ort eine ausreichende Windhöffigkeit erwarten? Können eventuell auch andere Bewohner aus der Region meinen &quot;Langzeit-Eindruck&quot; teilen?
Während in der Ebene bei Karlsruhe eine konstante Brise weht, - in Ettlingen oft auch in eine ganz andere Richtung das Albtal herunter, dreht sich in Völkersbach der Hahn auf dem Kirchturm mal nach Nord, nach Ost und dann nach West usw.

Und wie kommt man denn durch Modellrechnungen überhaupt dazu im Windatlas für die Gemeinde Malsch und ihrer Grenzlage Rheintal/Schwarzwald windhöffige Flächen auszuweisen? 

(Auszüge aus dem Windatlas:)

&quot;Schwarzwald
Das Windfeld im Schwarzwald hängt stark von den lokalen Bedingungen ab, sprich es ist starken Schwankungen von Standort zu Standort unterworfen. Trotzdem ergibt sich ein homogenes Bild für das Gebiet. Die exponierten Kuppenlagen weisen durchgehend Windgeschwindigkeiten von 6.0 m/s auf, sobald ein Höhenniveau von 800 m über NN erreicht wird. Vielfach können sogar Standorte mit über 7.0 m/s in den hochexponierten Gipfellagen ausgemacht werden. 

In den Hanglagen und Tälern dagegen, in denen Luftverwirbelungen und Staueffekte auftreten, senkt sich die Windgeschwindigkeit stark ab. In diesen Lagen treten im Schwarzwald durchaus nur Windgeschwindigkeiten von 4.5 m/s und weniger auf. 

Hinzukommt, dass sich der Schwarzwald durch ausgeprägten Nadelwald auszeichnet, welcher insbesondere in den Hanglagen die Windgeschwindigkeit weiter absenkt. Steile Hänge und tiefeingeschnittene Tallagen prägen den gesamten Raum.

Sowohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich des Schwarzwaldes fand jedoch jeweils nur eine Windkraftanlage Eingang in das Modell (Schömberg und Fröhnd), so dass hier Unsicherheiten
von maximal ± 0.4 m/s zu erwarten sind.
Neben den schon vorhandenen guten Einzelstandorten dürfte sich nun eine Vielzahl weiterer hervortun. Eine großflächige Nutzung scheint jedoch schwierig. Bei der Standortwahl können schon 100 m ausreichen, um von einem windhöffigen auf einen windschwachen Standort zu kommen.

Rheinebene
Naturgemäß gibt es in der Tiefebene des Rheingrabens bis zu einer Höhenlage von 300 m kaum Windgeschwindigkeiten von mehr als 5.25 m/s, einzelne Erhebungen östlich von Emmendingen ausgenommen. 
Die Rheinebene zeichnet sich prinzipiell durch ein anderes Windklima aus, unter anderem den Hauptwindrichtungen Nord und Süd. Die geringe Höhe über Meeresspiegel führt zusätzlich zu einer Abschattung durch die westlich vorgelagerten Vogesen. Das Windklima wurde durch mehrere Messungen, einer existierenden Windkraftanlage im Rheintal (Herbholzheim) sowie mehreren Anlagen auf den ersten Kuppen des Schwarzwaldes bestätigt. Die Windgeschwindigkeit in dem wenig bewaldeten und flachen Gebiet kann mit einer Genauigkeit von maximal ± 0.2 m/s angegeben werden.&quot;]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Windkraftnutzung in Malsch</p>
<p>Wie kann man eigentlich ohne Langzeitmessungen vor Ort eine ausreichende Windhöffigkeit erwarten? Können eventuell auch andere Bewohner aus der Region meinen &#8220;Langzeit-Eindruck&#8221; teilen?<br />
Während in der Ebene bei Karlsruhe eine konstante Brise weht, &#8211; in Ettlingen oft auch in eine ganz andere Richtung das Albtal herunter, dreht sich in Völkersbach der Hahn auf dem Kirchturm mal nach Nord, nach Ost und dann nach West usw.</p>
<p>Und wie kommt man denn durch Modellrechnungen überhaupt dazu im Windatlas für die Gemeinde Malsch und ihrer Grenzlage Rheintal/Schwarzwald windhöffige Flächen auszuweisen? </p>
<p>(Auszüge aus dem Windatlas:)</p>
<p>&#8220;Schwarzwald<br />
Das Windfeld im Schwarzwald hängt stark von den lokalen Bedingungen ab, sprich es ist starken Schwankungen von Standort zu Standort unterworfen. Trotzdem ergibt sich ein homogenes Bild für das Gebiet. Die exponierten Kuppenlagen weisen durchgehend Windgeschwindigkeiten von 6.0 m/s auf, sobald ein Höhenniveau von 800 m über NN erreicht wird. Vielfach können sogar Standorte mit über 7.0 m/s in den hochexponierten Gipfellagen ausgemacht werden. </p>
<p>In den Hanglagen und Tälern dagegen, in denen Luftverwirbelungen und Staueffekte auftreten, senkt sich die Windgeschwindigkeit stark ab. In diesen Lagen treten im Schwarzwald durchaus nur Windgeschwindigkeiten von 4.5 m/s und weniger auf. </p>
<p>Hinzukommt, dass sich der Schwarzwald durch ausgeprägten Nadelwald auszeichnet, welcher insbesondere in den Hanglagen die Windgeschwindigkeit weiter absenkt. Steile Hänge und tiefeingeschnittene Tallagen prägen den gesamten Raum.</p>
<p>Sowohl im nördlichen als auch im südlichen Bereich des Schwarzwaldes fand jedoch jeweils nur eine Windkraftanlage Eingang in das Modell (Schömberg und Fröhnd), so dass hier Unsicherheiten<br />
von maximal ± 0.4 m/s zu erwarten sind.<br />
Neben den schon vorhandenen guten Einzelstandorten dürfte sich nun eine Vielzahl weiterer hervortun. Eine großflächige Nutzung scheint jedoch schwierig. Bei der Standortwahl können schon 100 m ausreichen, um von einem windhöffigen auf einen windschwachen Standort zu kommen.</p>
<p>Rheinebene<br />
Naturgemäß gibt es in der Tiefebene des Rheingrabens bis zu einer Höhenlage von 300 m kaum Windgeschwindigkeiten von mehr als 5.25 m/s, einzelne Erhebungen östlich von Emmendingen ausgenommen.<br />
Die Rheinebene zeichnet sich prinzipiell durch ein anderes Windklima aus, unter anderem den Hauptwindrichtungen Nord und Süd. Die geringe Höhe über Meeresspiegel führt zusätzlich zu einer Abschattung durch die westlich vorgelagerten Vogesen. Das Windklima wurde durch mehrere Messungen, einer existierenden Windkraftanlage im Rheintal (Herbholzheim) sowie mehreren Anlagen auf den ersten Kuppen des Schwarzwaldes bestätigt. Die Windgeschwindigkeit in dem wenig bewaldeten und flachen Gebiet kann mit einer Genauigkeit von maximal ± 0.2 m/s angegeben werden.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Uwe Schumacher</title>
		<link>https://archive.pronaturraum.de/2012/09/06/windkraftnutzung-in-malsch/#comment-58</link>
		<dc:creator><![CDATA[Uwe Schumacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Sep 2012 19:47:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://archive.pronaturraum.de/?p=466#comment-58</guid>
		<description><![CDATA[Zum Artikel „Windkraftnutzung in Malsch“ von Bündnis90 – Die Grünen

Im Artikel „Windkraftnutzung in Malsch“ ist zu lesen, dass „Entgegen der sonst üblichen Praxis bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, bei denen im Vorfeld schon die nahezu 100-prozentige Umsetzung feststeht [...] muss bei der Ausweisung der infrage kommenden Flächen zwischen dem maximal Möglichen und einer Null-Lösung abgewogen werden“

Die bisher von der Gemeinde Malsch vorgestellten Planungen erwecken hier aber einen ganz anderen Eindruck. Von einem Abwiegen zwischen dem maximal Möglichem und einer Null-Lösung ist hier nichts zu erkennen:

1.)	Die Planungen wurden von einem Ingenieurbüro durchgeführt, deren Haupterwerb die Projektierung von Windparks ist. Die bisher präsentierten Informationen sind einseitig und wirken stellenweise wie Werbebroschüren.

2.)	Alternativen zur Windkraft wurden gar nicht in Betracht gezogen

3.)	Kleinere Planungs-Alternativen mit z.B. 2 oder 3 WKA wurden nicht vorgestellt. 

4.)	Es wurden keine Schallprognosen für eine geringere Anzahl an WKA erstellt.

5.)	Es wurden keine Schattenlinien für eine geringere Anzahl an WKA erstellt.

In meinen Augen wird hier eher die „sonst übliche Praxis [...] bei denen im Vorfeld schon die nahezu 100-prozentige Umsetzung feststeht“ praktiziert als eine Abwägung, was denn für Umwelt, Bürger und Gemeinde gut ist. 
 
Am Anfang des Artikels ist zu lesen „Die Fraktion BfU/Grüne kann das bisherige Vorgehen mittragen. Bevor eine Entscheidung in der Sache getroffen wird, müssen zunächst die Grundlagen für diese Entscheidung erarbeitet werden.“

Zur Erarbeitung der Grundlagen fallen mir folgende Fragen ein :

1.)	Wann werden unabhängige Gutachter bestellt?

2.)	Um die Planungshoheit der Gemeinde zu erhalten ist mit Sicherheit nicht das Ausweisen von 18 WKA Standorten notwendig. Wann wird es ein unabhängiges juristisches Gutachten geben, wie viele WKA Standorte ausgewiesen werden „müssen“, um keine „Verhinderungsplanung“ zu betreiben?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass beim Ausweisen von 3 Standorten welche sich als am windstärksten (gemessen!) herausstellen werden, von einer Verhinderungsplanung gesprochen werden kann. 

3.)	Der Wirtschaftlichkeitsnachweis wurde für die geplanten WKA Standorte bisher nicht erbracht. Die Erträge einer WKA sind aber in der dritten Potenz von der Windgeschwindigkeit abhängig, das heißt bei einer Verdoppelung der Windgeschwindigkeit verachtfacht sich der Ertrag. Bisher basieren die Planungen auf Modellrechnungen des Windatlas Baden-Württemberg. Wann und wo werden also echte Messungen der Windgeschwindigkeiten erfolgen? Über welchen Zeitraum und in welcher Höhe werden diese Messungen gemacht?

4.)	Wie groß ist der (Wald)-Flächenverbrauch für Anlagen und Infrastruktur wie Wege und Leitungen für eine einzelne WKA, für 2 bis 3 WKA und für die Maximalplanung von 18 WKA?

5.)	Wie viele Bäume müssen insgesamt für Anlagen und Infrastruktur gefällt werden? Im Windenergieerlass steht dazu im Kapitel 4.2.7 Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen: 
Besondere Schutz- und Erholungsfunktionen von Wäldern sind bereits bei der Auswahl geeigneter Windenergiestandorte zu berücksichtigen. Die besonderen Waldfunktionen leiten sich aus den naturräumlichen Gegebenheiten, den entstehenden Nutzungskonflikten, den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald oder naturschutzfachlichen Gründen her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen. 
Hinweise über Wälder mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunktionen gibt insbesondere die Waldfunktionenkarte, die bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg erstellt wird und den unteren Forstbehörden zur Verfügung steht.
Sind die Malscher Wälder in der Waldfunktionenkarte verzeichnet? Wie werden die Wälder um Malsch
klassifiziert? Wann wird die Gemeinde Ausschnitte aus der Waldfunktionenkarte veröffentlichen? 

6.)	Welche Annahmen (Windgeschwindigkeit, Richtung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Emissionspegel der einzelnen Anlagen, Anlagentyp, etc...) liegen den Schallprognosen zu Grunde?

7.)	Wann werden Schallprognosen mit 2 oder 3 WKA veröffentlicht? 

8.)	Wie groß ist die für Photovoltaik geeignete Gesamtdachfläche aller Gebäude der Gemeinde Malsch?

9.)	Welcher Anteil geeigneter Dachflächen aller Gebäude der Gemeinde wird bereits für Photovoltaik genutzt?

10.)	Welcher Anteil geeigneter Dachflächen kann bis 2020 für Photovoltaik genutzt werden?

11.)	Welche geeigneten Dachflächen von Gewerbebetrieben können bis 2020 von der Gemeinde für Photovoltaik angemietet werden?

12.)	Wurden Gutachten zum Einsatz von Geothermie von der Gemeinde beauftragt? 

13.)	Wo befinden sich im Gemeindegebiet ideale Standorte für Geothermie?

14.)	Was geschieht jetzt mit dem Biomasse Heizkraftwerk nachdem das Projekt gescheitert ist?

15.)	Welche Erkenntnisse konnten der Bürgermeister und Gemeinderäte aus den Planungsfehlern beim Biomasse Heizkraftwerk sammeln? Wie wird hier zukünftig geplant? 

16.)	Welche Lärmbelastungen möchte die Gemeinde Ihren Bürgern zumuten?  Werden das die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte sein oder möchte die Gemeinde den Charakter eines ruhigen Naherholungsgebietes erhalten?

17.)	Haben sich Bürgermeister Himmel und die Gemeinderäte schon über die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm informiert?

18.)	Wurde seitens der Gemeinde schon einmal überlegt, welche privaten Vermögenswerte die geplanten Windkraftanlagen vernichten werden? Der Wertverlust der Immobilien ist bei 11 bis 18 aufgestellten Anlagen mit Sicherheit größer als bei 3 Anlagen. Wenn Malsch sich - wie die umliegenden Gemeinden – auf die Ausweisung von 2 bis 3 Standorten beschränkt, wird sich der Wertverlust der Immobilien gleichmäßig auf die gesamte Region verteilen und daher sehr abgemildert sein. Eine Konzentration der Anlagen um Völkersbach herum wird massive Wertverluste der Immobilien in Völkersbach nach sich ziehen.

19.)	Welche Gedanken hat sich die Gemeinde über strukturelle und infrastrukturelle Schäden durch Abwanderung der Bevölkerung gemacht?

20.)	Welche Imageschäden sind durch Umwandlung eines Erholungsgebietes mit Wanderwegen in einen Windpark zu erwarten?
 
Die vorgestellte Änderung des Flächennutzungsplans beruht nur auf Windkraft. Deren Wirtschaftlichkeit ist für unsere Region bisher nicht gesichert. Andere regenerative Energieformen wurden nicht mit einbezogen. 
Gerade von den grünen Gemeinderatsmitgliedern erwarte ich hier eine besondere Kompetenz, um einen ökologischen, ökonomischen, verträglichen und sinnvoll an unsere regionale Gegebenheiten angepassten Mix regenerativer Energien, bestehend aus Windkraft, Biomasse, Photovoltaik und Geothermie, in den Flächennutzungsplan einzubringen. Das auf einer Simulation basierende Zupflastern einer Gemeinde mit 18 Windrädern scheint mir keine intelligente, grüne, ökologische und ökonomische Lösung zu sein.

Von den grünen Gemeinderatsmitgliedern erwarte ich auch eine besondere Sensibilität im Umgang mit dem Bürgerwillen. Wird ein solch schwerwiegender Eingriff in den Lebensraum der Bürger geplant, müssen auch der frühzeitige Konsens mit den Bürgern und das Einholen des Bürgerwillens mittels Abstimmung zum Planungsverfahren gehören. Die Bürgerbeteiligung wird im Windenergieerlass der Landesregierung ausdrücklich erwünscht.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Artikel „Windkraftnutzung in Malsch“ von Bündnis90 – Die Grünen</p>
<p>Im Artikel „Windkraftnutzung in Malsch“ ist zu lesen, dass „Entgegen der sonst üblichen Praxis bei der Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, bei denen im Vorfeld schon die nahezu 100-prozentige Umsetzung feststeht [...] muss bei der Ausweisung der infrage kommenden Flächen zwischen dem maximal Möglichen und einer Null-Lösung abgewogen werden“</p>
<p>Die bisher von der Gemeinde Malsch vorgestellten Planungen erwecken hier aber einen ganz anderen Eindruck. Von einem Abwiegen zwischen dem maximal Möglichem und einer Null-Lösung ist hier nichts zu erkennen:</p>
<p>1.)	Die Planungen wurden von einem Ingenieurbüro durchgeführt, deren Haupterwerb die Projektierung von Windparks ist. Die bisher präsentierten Informationen sind einseitig und wirken stellenweise wie Werbebroschüren.</p>
<p>2.)	Alternativen zur Windkraft wurden gar nicht in Betracht gezogen</p>
<p>3.)	Kleinere Planungs-Alternativen mit z.B. 2 oder 3 WKA wurden nicht vorgestellt. </p>
<p>4.)	Es wurden keine Schallprognosen für eine geringere Anzahl an WKA erstellt.</p>
<p>5.)	Es wurden keine Schattenlinien für eine geringere Anzahl an WKA erstellt.</p>
<p>In meinen Augen wird hier eher die „sonst übliche Praxis [...] bei denen im Vorfeld schon die nahezu 100-prozentige Umsetzung feststeht“ praktiziert als eine Abwägung, was denn für Umwelt, Bürger und Gemeinde gut ist. </p>
<p>Am Anfang des Artikels ist zu lesen „Die Fraktion BfU/Grüne kann das bisherige Vorgehen mittragen. Bevor eine Entscheidung in der Sache getroffen wird, müssen zunächst die Grundlagen für diese Entscheidung erarbeitet werden.“</p>
<p>Zur Erarbeitung der Grundlagen fallen mir folgende Fragen ein :</p>
<p>1.)	Wann werden unabhängige Gutachter bestellt?</p>
<p>2.)	Um die Planungshoheit der Gemeinde zu erhalten ist mit Sicherheit nicht das Ausweisen von 18 WKA Standorten notwendig. Wann wird es ein unabhängiges juristisches Gutachten geben, wie viele WKA Standorte ausgewiesen werden „müssen“, um keine „Verhinderungsplanung“ zu betreiben?<br />
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass beim Ausweisen von 3 Standorten welche sich als am windstärksten (gemessen!) herausstellen werden, von einer Verhinderungsplanung gesprochen werden kann. </p>
<p>3.)	Der Wirtschaftlichkeitsnachweis wurde für die geplanten WKA Standorte bisher nicht erbracht. Die Erträge einer WKA sind aber in der dritten Potenz von der Windgeschwindigkeit abhängig, das heißt bei einer Verdoppelung der Windgeschwindigkeit verachtfacht sich der Ertrag. Bisher basieren die Planungen auf Modellrechnungen des Windatlas Baden-Württemberg. Wann und wo werden also echte Messungen der Windgeschwindigkeiten erfolgen? Über welchen Zeitraum und in welcher Höhe werden diese Messungen gemacht?</p>
<p>4.)	Wie groß ist der (Wald)-Flächenverbrauch für Anlagen und Infrastruktur wie Wege und Leitungen für eine einzelne WKA, für 2 bis 3 WKA und für die Maximalplanung von 18 WKA?</p>
<p>5.)	Wie viele Bäume müssen insgesamt für Anlagen und Infrastruktur gefällt werden? Im Windenergieerlass steht dazu im Kapitel 4.2.7 Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen:<br />
Besondere Schutz- und Erholungsfunktionen von Wäldern sind bereits bei der Auswahl geeigneter Windenergiestandorte zu berücksichtigen. Die besonderen Waldfunktionen leiten sich aus den naturräumlichen Gegebenheiten, den entstehenden Nutzungskonflikten, den besonderen Anforderungen der Gesellschaft an den Wald oder naturschutzfachlichen Gründen her. Diese Belange sind bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen und mit dem öffentlichen Interesse an der Windenergienutzung sowie den übrigen Belangen abzuwägen.<br />
Hinweise über Wälder mit besonderen Schutz- oder Erholungsfunktionen gibt insbesondere die Waldfunktionenkarte, die bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg erstellt wird und den unteren Forstbehörden zur Verfügung steht.<br />
Sind die Malscher Wälder in der Waldfunktionenkarte verzeichnet? Wie werden die Wälder um Malsch<br />
klassifiziert? Wann wird die Gemeinde Ausschnitte aus der Waldfunktionenkarte veröffentlichen? </p>
<p>6.)	Welche Annahmen (Windgeschwindigkeit, Richtung, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Emissionspegel der einzelnen Anlagen, Anlagentyp, etc&#8230;) liegen den Schallprognosen zu Grunde?</p>
<p>7.)	Wann werden Schallprognosen mit 2 oder 3 WKA veröffentlicht? </p>
<p>8.)	Wie groß ist die für Photovoltaik geeignete Gesamtdachfläche aller Gebäude der Gemeinde Malsch?</p>
<p>9.)	Welcher Anteil geeigneter Dachflächen aller Gebäude der Gemeinde wird bereits für Photovoltaik genutzt?</p>
<p>10.)	Welcher Anteil geeigneter Dachflächen kann bis 2020 für Photovoltaik genutzt werden?</p>
<p>11.)	Welche geeigneten Dachflächen von Gewerbebetrieben können bis 2020 von der Gemeinde für Photovoltaik angemietet werden?</p>
<p>12.)	Wurden Gutachten zum Einsatz von Geothermie von der Gemeinde beauftragt? </p>
<p>13.)	Wo befinden sich im Gemeindegebiet ideale Standorte für Geothermie?</p>
<p>14.)	Was geschieht jetzt mit dem Biomasse Heizkraftwerk nachdem das Projekt gescheitert ist?</p>
<p>15.)	Welche Erkenntnisse konnten der Bürgermeister und Gemeinderäte aus den Planungsfehlern beim Biomasse Heizkraftwerk sammeln? Wie wird hier zukünftig geplant? </p>
<p>16.)	Welche Lärmbelastungen möchte die Gemeinde Ihren Bürgern zumuten?  Werden das die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte sein oder möchte die Gemeinde den Charakter eines ruhigen Naherholungsgebietes erhalten?</p>
<p>17.)	Haben sich Bürgermeister Himmel und die Gemeinderäte schon über die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm informiert?</p>
<p>18.)	Wurde seitens der Gemeinde schon einmal überlegt, welche privaten Vermögenswerte die geplanten Windkraftanlagen vernichten werden? Der Wertverlust der Immobilien ist bei 11 bis 18 aufgestellten Anlagen mit Sicherheit größer als bei 3 Anlagen. Wenn Malsch sich &#8211; wie die umliegenden Gemeinden – auf die Ausweisung von 2 bis 3 Standorten beschränkt, wird sich der Wertverlust der Immobilien gleichmäßig auf die gesamte Region verteilen und daher sehr abgemildert sein. Eine Konzentration der Anlagen um Völkersbach herum wird massive Wertverluste der Immobilien in Völkersbach nach sich ziehen.</p>
<p>19.)	Welche Gedanken hat sich die Gemeinde über strukturelle und infrastrukturelle Schäden durch Abwanderung der Bevölkerung gemacht?</p>
<p>20.)	Welche Imageschäden sind durch Umwandlung eines Erholungsgebietes mit Wanderwegen in einen Windpark zu erwarten?</p>
<p>Die vorgestellte Änderung des Flächennutzungsplans beruht nur auf Windkraft. Deren Wirtschaftlichkeit ist für unsere Region bisher nicht gesichert. Andere regenerative Energieformen wurden nicht mit einbezogen.<br />
Gerade von den grünen Gemeinderatsmitgliedern erwarte ich hier eine besondere Kompetenz, um einen ökologischen, ökonomischen, verträglichen und sinnvoll an unsere regionale Gegebenheiten angepassten Mix regenerativer Energien, bestehend aus Windkraft, Biomasse, Photovoltaik und Geothermie, in den Flächennutzungsplan einzubringen. Das auf einer Simulation basierende Zupflastern einer Gemeinde mit 18 Windrädern scheint mir keine intelligente, grüne, ökologische und ökonomische Lösung zu sein.</p>
<p>Von den grünen Gemeinderatsmitgliedern erwarte ich auch eine besondere Sensibilität im Umgang mit dem Bürgerwillen. Wird ein solch schwerwiegender Eingriff in den Lebensraum der Bürger geplant, müssen auch der frühzeitige Konsens mit den Bürgern und das Einholen des Bürgerwillens mittels Abstimmung zum Planungsverfahren gehören. Die Bürgerbeteiligung wird im Windenergieerlass der Landesregierung ausdrücklich erwünscht.</p>
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